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Geschrieben von Sonni2191 am 27.04.2024, 23:55 Uhr

Elterngeld&Elternzeit

Hallo ihr lieben

Langsam beschäftige ich mich mit dem Thema Elterngeld und Elternzeit.
Ich habe mal eine Frage an euch...
Mein ET ist der 21.06. Nehmen wir mal an unser Baby kommt dann auch. Ich bleibe 1 Jahre zuhause mein Mann nimmt Elternzeit vom 01.09-01.10 also einen Monat und den anderen Monat müssen wir noch mal überlegen. Jetzt ist meine Frage: gillt der erste Lebensmonat ab Geburt? Und müsste ich dann im Antrag das Kreuz für meinen Mann bei dem 4ten Monat setzen ? Oder dem 3ten Monat ?

 
6 Antworten:

Re: Elterngeld&Elternzeit

Antwort von Chaosbande, 34. SSW am 28.04.2024, 8:40 Uhr

Hey.
Also Elterngeld zählt ab Geburt, auch wenn du da Mutterschaftsgeld bekommst.
Ausgezahlt wird nach Lebensmonaten. Also wenn der ET passt dann 1 LM 21.6-20.7, 2 LM 21.7-20.8, 3 LM 21.8-20.9,.... usw...
Wenn du Basiselterngeld bekommst darf dein Mann nur 1 Monat lang mit dir gemeinsam Elternzeit nehmen. Der zweite Monat geht nur noch wenn einer von euch Elterngeld Plus bekommt.
Ich nehme LM 1-10 Basiselterngeld (mein Freund parallel BasisEG in LM 2), dann nehme ich LM 11-14 Elterngeld Plus und mein Freund im LM 14 Basiselterngeld.
Im LM 14 wolen wir dann für 4 Wochen einen Roadtrip durch Italien machen mit den 3 Kids. Deshalb darf die Motte nicht zu früh kommen. Sonst liegt die Elternzeit nicht in den Schulferien

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Re: Elterngeld&Elternzeit

Antwort von Sonni2191 am 28.04.2024, 9:19 Uhr

Hi super ! Danke für deine Antwort ! Das heisst also mein Mann würde dann für September den 3 LM wählen ?...und wenn ich dann wieder arbeiten gehe,kann mein Mann doch trotzdem "alleine" ein BasisEG Monat nehmen oder ? So dass er vielleicht die Eingewöhnung machen kann?....
Dass mit dem Trip durch Italien hört sich richtig gut an drücke euch die Daumen dass das alles mot dem Datum klappt

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Re: Elterngeld&Elternzeit

Antwort von Jule18, 32. SSW am 28.04.2024, 9:44 Uhr

Dein Mann sollte auf jeden Fall einen Lebensmonat nehmen und keinen Kalendermonat. Sonst hat er ja Einkünfte im Elterngeldmonat und damit erhebliche Abzüge! Kommt das Kind also am 21.6., dann sollte er ab 21.8. oder 21.9. dann einen Monat nehmen. Alles andere hat nur Abzüge zur Folge.

1. Lebensmonat: 21.6.-20.7.
2. Lebensmonat: 21.7.-20.8.
3. Lebensmonat: 21.8.-20.9.
4. Lebensmonat: 21.9.-20.10. usw.

Deine Elternzeit beginnt am Tag der Geburt. Die Mutterschutzzeit nach der Geburt ist also zwingend Elternzeit für dich und auch Elterngeld. Für die 8 Wochen nach der Geburt wird geguckt was höher ist: Elterngeld oder Mutterschutzlohn. Du bekommst also das für dich bessere gezahlt.
Damit bleiben dann normal
1. Lebensmonat: Mutterschutzlohn
2. Lebensmonat: Mutterschutzlohn bis Ende 8. Lebenswoche und anteilig Elterngeld Basis bis Ende 2. Lebensmonat
3. Lebensmonat: Elterngeld. Ab hier kannst du dann wählen ob Basis oder Plus.
Sollte dich dein Mutterschutzlohn in den 3. Lebensmonat verschieben weil dein Kind vor eigentlichen ET kommt, dann dann musst du hier auch zwingend Elterngeld Basis nehmen.
usw.

Gesamt hat man dann also 8 Wochen Mutterschutzlohn und 10 Monate und ein paar Resttage Elterngeld (also als Basismonate gerechnet).

Bei der Einreichung der Elternzeit am besten ein Datum rein schreiben wann du wieder anfängst. Manche schreiben: 2 Jahre Elternzeit ab Geburt - dann ist der erste Arbeitstag der 2. Geburtstag. Manche schreiben 2 Jahre nach Mutterschutz - dann ist erste Arbeitstag 8 Wochen nach dem 2. Geburtstag. Ich wollte den 2. Geburtstag noch frei haben und hatte dann 2 Jahre und 1 Tag Elternzeit ab Geburt genommen Elternzeit kannst du Taggenau nehmen, das muss kein Lebensmonat sein wie beim Elterngeld.

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Re: Elterngeld&Elternzeit

Antwort von Jule18, 32. SSW am 28.04.2024, 9:52 Uhr

Wenn du Lebensmonat 1-12. Basis Eltengeld nimmst, könnte er den 3. oder 4. Lebensmonat auch Basis Elterngeld nehmen und dann noch den 13. Lebensmonat. zwischen deinem Elterngeld und seinem Elterngeld darf aber keine Lücke ohne Eltengeldbezug sein. Also wenn du 1-12. nimmst, kann er nicht den 14. Lebensmonat Basis nehmen. Auf der Seite vom
Bund gibt es einen tollen Rechner, wo man das mal genau durchspielen kann mit den Monaten und sich seine Summen auch ausrechnen kann. Der ist super und ich finde den auch total selbsterklären (obwohl viele sagen das es kompliziert sein soll)

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Re: Elterngeld&Elternzeit

Antwort von Sonni2191 am 28.04.2024, 12:01 Uhr

Ok!!!! Verstanden
Dann sollte er das doch noch mal bei seinem Arbeitgeber ändern,damit wir keine Finanziellen Probleme bekommen !
Vielen Dank für eure Hilfe !

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Re: Elterngeld&Elternzeit

Antwort von Babylove2023 am 28.04.2024, 13:03 Uhr

Hallo ich schleiche mich mal aus dem August24 ein, habe aber schon eine Tochter von 23 und mich daher erst vor Kurzem mit den Abträgen beschäftigt, auch wenn es Änderungen seit 1.4.24 gibt.
Also die ersten 8 Wochen nach der Geburt sind Mutterschutz, da bekommst du deinen Lohn noch fortgezahlt. Deine Elternzeit beginnt erst nach diesen 8 Wochen. Dein Mutterschutz nach der Geburt verkürzt bzw. Verlängert sich wenn dein Baby später oder früher kommt, das Datum wann der Mutterschutz endet bleibt also gleich.
Anders ist es beim Elterngeld. Das Geld welches du im Mutterschutz nach der Geburt erhältst wird als Basiselterngeld gerechnet, bei Geburt 21.6. also 2 Monate Basiselterngeld. Als Monate werden nicht Kalendermonate sondern Lebensmonate gerechnet.

Dein Partner und du könnt Elternzeit gleichzeitig nehmen wie ihr wollt und es euch leisten könnt, denn seit 1.4. dürfen beide Partner Basiselterngeld nur noch für einen Monat gleichzeitig beziehen, in dem zweiten Monat bekommt einer nichts und der andere Basiselterngeld.

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