Juni 2024 Mamis

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Geschrieben von Jule18, 32. SSW am 28.04.2024, 9:44 Uhr

Elterngeld&Elternzeit

Dein Mann sollte auf jeden Fall einen Lebensmonat nehmen und keinen Kalendermonat. Sonst hat er ja Einkünfte im Elterngeldmonat und damit erhebliche Abzüge! Kommt das Kind also am 21.6., dann sollte er ab 21.8. oder 21.9. dann einen Monat nehmen. Alles andere hat nur Abzüge zur Folge.

1. Lebensmonat: 21.6.-20.7.
2. Lebensmonat: 21.7.-20.8.
3. Lebensmonat: 21.8.-20.9.
4. Lebensmonat: 21.9.-20.10. usw.

Deine Elternzeit beginnt am Tag der Geburt. Die Mutterschutzzeit nach der Geburt ist also zwingend Elternzeit für dich und auch Elterngeld. Für die 8 Wochen nach der Geburt wird geguckt was höher ist: Elterngeld oder Mutterschutzlohn. Du bekommst also das für dich bessere gezahlt.
Damit bleiben dann normal
1. Lebensmonat: Mutterschutzlohn
2. Lebensmonat: Mutterschutzlohn bis Ende 8. Lebenswoche und anteilig Elterngeld Basis bis Ende 2. Lebensmonat
3. Lebensmonat: Elterngeld. Ab hier kannst du dann wählen ob Basis oder Plus.
Sollte dich dein Mutterschutzlohn in den 3. Lebensmonat verschieben weil dein Kind vor eigentlichen ET kommt, dann dann musst du hier auch zwingend Elterngeld Basis nehmen.
usw.

Gesamt hat man dann also 8 Wochen Mutterschutzlohn und 10 Monate und ein paar Resttage Elterngeld (also als Basismonate gerechnet).

Bei der Einreichung der Elternzeit am besten ein Datum rein schreiben wann du wieder anfängst. Manche schreiben: 2 Jahre Elternzeit ab Geburt - dann ist der erste Arbeitstag der 2. Geburtstag. Manche schreiben 2 Jahre nach Mutterschutz - dann ist erste Arbeitstag 8 Wochen nach dem 2. Geburtstag. Ich wollte den 2. Geburtstag noch frei haben und hatte dann 2 Jahre und 1 Tag Elternzeit ab Geburt genommen Elternzeit kannst du Taggenau nehmen, das muss kein Lebensmonat sein wie beim Elterngeld.

 
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