Geschrieben von Astrid am 17.04.2024, 9:04 Uhr |
Schweigepflichtsentbindung
Bei gemeinsamem Sorgerecht müssen beide der Übersendung des Berichts zustimmen. Das kannst du im SPZ nochmal klar sagen – falls es nicht bereits passiert ist und der Bericht an den Kiga übersandt wurde.
In diesem Fall musst du überlegen, ob es sich lohnt, hier ein juristisches Fass aufzumachen. Zumal der Bericht zum einen ja nunmal gelesen wurde, und zum anderen auch kein Gericht das SPZ jetzt heftig bestrafen wird wegen dieses Formfehlers. So was läuft auf einen Vergleich hinaus oder läuft gleich ins Leere, weil Staatsanwaltschaften heute so geringfügige Anzeigen gar nicht erst zu einem Verfahren zulassen.
LG
- Schweigepflichtsentbindung - Anonym310 16.04.24, 20:20
- Re: Schweigepflichtsentbindung - Ruto 16.04.24, 20:40
- Re: Schweigepflichtsentbindung - Rachelffm 16.04.24, 22:21
- Re: Schweigepflichtsentbindung - kuddelmuddel 17.04.24, 7:53
- Re: Schweigepflichtsentbindung - Astrid 17.04.24, 9:04
- Re: Schweigepflichtsentbindung - BabyBoy20 17.04.24, 11:41
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