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Geschrieben von die_ente_macht_nagnag am 08.05.2024, 14:14 Uhr

Notbetreuung nur für Berufstätige

Bei uns ist dies festgeschrieben bei allen städtischen Kitas; Verwaltungsanordnung oder so ähnlich. Bei uns gibt es folgende Reihenfolge 1. Kinder mit besonderem Bedarf 2. Kinder von Kita-Mitarbeitern 3. Punktesystem ... als doppelt Berufstätige oder Alleinerziehende Eltern bekommt man mehr Punkte ....
Bei der Notbetreuung kommt hinzu, dass da Hausrecht gibt. Hier wurde von Kita-Leitung und Elternvertretung eine Prio-Liste, die sich an der Verwaltingsanweisung orientiert, erarbeitet, die dann im Fall von Notbetreuung gilt. Da wird z.B. noch berücksichtigt, ob die Eltern in einem systemrelevanten Beruf arbeiten.

Keine Rolle spielt, aus welchem Grund jemand arbeitet oder nicht arbeitet. Ob das nun ein illegitimer "Vorteil" bei der Notbetreuung ist, naja nicht wirklich. Auch da gibt es Arbeitgeber, Kollegen, Kunden, Patienten ... die sich darauf verlassen das derjenige arbeiten kann.

 
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